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Etiketten auf Rolle, Etikettenspender

Gefahrgutetiketten für den Versand von Batterien UN3480, UN3481, UN3090, UN3091

Artikelnummer
batver
Produkt-ID
35778
Kategorie
Etiketten auf Rolle, Etikettenspender
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Produktbeschreibung

Gefahrgutetiketten für den Versand von Batterien (Lithium-Ionen oder Lithium-Metall)

CUNU bietet hier als Standard die Blankovariante zum Selbsteintragen der UN Nummer und Telefonnummer, die Etiketten sind beschreib- und bestempelbar. Wir drucken alternativ natürlich auch finalisiert einschließlich aller Angaben, wählen Sie in diesem Fall die für ihre Batterien passende UN Nummer aus und tragen Sie die Telefonnummer ein, die wir aufdrucken sollen.

Vom diesem Motiv abweichende Gefahrgutetiketten bieten wir Ihnen gerne gesondert an.

Die Kennzeichnungspflicht für den Versand von Lithium-Batterien basiert auf internationalen Gefahrgutvorschriften (UN Recommendations), die in Deutschland durch die Gefahrgutverordnung (GGVSEB) sowie das ADR-Abkommen umgesetzt werden. Für den Luft- und Seeverkehr gelten ergänzend die IATA-DGR und der IMDG-Code.

Das Gefahrgutetikett für den Versand von Lithium-Batterien respektive Lithium-Ionen-Akkus muss bestimmte Vorschriften und Anforderungen erfüllen, die sowohl international (z. B. nach UN, IATA, ADR, IMDG) als auch national in Deutschland gelten. Die Kennzeichnung ist bestimmt für die Sicherheit und weist auf potenzielle Gefahren hin, die von Batterien ausgehen können, insbesondere im Hinblick auf Brand- oder Explosionsrisiken.

Gefahrgutetiketten für den Versand von Lithium-Batterien müssen die oben genannten Kriterien erfüllen, einschließlich der Mindestgröße von 120 mm x 110 mm, des roten Randes, der Notrufnummer und der Gefahrensymbole. Diese Kennzeichnung ist unerlässlich für den sicheren Transport und den Schutz von Personen, die mit dem Paket umgehen.

Vorgeschriebene Merkmale der Gefahrgutetiketten im Detail:

UN-Nummer:

Diese UN-Nummern müssen klar sichtbar auf den Gefahrgutetiketten oder auf der Verpackung angebracht sein.

Symbole und Hinweise:

Anbringung des Gefahrgutetiketts: Das Etikett muss fest auf der Außenseite der Versandverpackung angebracht sein, vorzugsweise so, dass es nicht leicht abgerissen oder beschädigt werden kann.